Serbien
Redakteur/in gesucht, der/die diesem Adoptionsland nahe steht und die Länderinformation aktuell halten möchte! *** Kontakt: adoptionsberatung@pflegefamilie.at *** Letzte Aktualisierung: siehe unten
Inhaltsverzeichnis |
Grundinformationen
Serbien ist kein Mitgliedsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens.
Ausschließlich in der Steiermark müssen Adoptionsanträge über die zentrale Adoptionsbehörde der Landesregierung übermittelt werden.
Quellen:
http://www.coeuradoption.org/wiki/doku.php?id=pays:serbie
http://adoption.state.gov/country_information/country_specific_info.php?country-select=serbia
Aktuelles
Derzeit sind der Redaktion von www.adoptionsberatung.at keine aktuellen Adoptionen aus Serbien durch österreichische Adoptivwerber/innen bekannt.
Wenn Sie weiterführende Informationen haben, bitte wenden Sie sich an die Redaktion!
Voraussetzungen für Adoptivwerber
Adoption durch Ehepaare:
| Alter der Adoptivwerber | Die Adoptivwerber müssen mindestens 18 und höchstens 45 Jahre älter sein als das Kind. |
| Vorgeschriebene Ehedauer | Keine Angaben |
| Altersunterschied Eltern/Kind | siehe oben. |
Adoption durch Einzelpersonen: Nur in Ausnahmefälle mit ausdrücklicher Genehmigung des Ministeriums.
Vorhandene Kinder: keine Angaben
Weiteres:
| Adoption ausschließlich mit Vermittlungsstelle möglich | Nein. |
| Werden im Ausland lebende Staatsbürger/innen des Herkunftslandes Bevorzugt? | Ja |
| Finanzielle Voraussetzungen | Keine Angaben. |
| Andere Voraussetzungen | Die Adoptivwerber dürfen keine psychische Erkrankung oder Infektionskrankheit haben. Adoptivwerber mit ernsthaften Gesundheitsproblemen müssen dem Ministerium für soziale Angelegenheiten nachweisen, dass sie in der Lage sind ein Kind groß zu ziehen. |
Voraussetzungen für Kinder
Kinder zwischen 2 Monate und 18 Jahre können in Serbien vermittelt werden.
Ein Kind darf nur ins Ausland vermittelt werden, wenn es ein Jahr lang zur Adoption freigegeben war und in dieser Zeit keine Adoptiveltern in Serbien selbst gefunden werden konnten. Haben die Adoptivwerber ein unter diesen Kriterien adoptierbares Kind in Serbien kennen gelernt, kann der Prozess innerhalb von wenigen Wochen durchgeführt werden.
Quelle:
http://adoption.state.gov/country_information/country_specific_info.php?country-select=serbia
http://www.coeuradoption.org/wiki/doku.php?id=pays:serbie
Adoptionsprozess
Die serbische zentrale Adoptionsstelle prüft das Dossier der Adoptivwerber und registriert sie. Sie macht das sogenannte Matching zwischen Adoptivwerbern und Kind, führt die „Adoptionszeremonie“ durch und liefert die „Adoptionsentscheidung“ bzw. veranlasst die Ausstellung von Geburtsurkunde und Pass. Es gibt keine gerichtliche Verhandlung.
Quelle: http://adoption.state.gov/country_information/country_specific_info.php?country-select=serbia
Dossier: Dokumentenliste und Beglaubigung
Die Adoptionswerber müssen ihr Dossier an das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Politik schicken.
Folgende Dokumente werden verlangt:
- Motivationsschreiben inklusive Beschreibung der Familie und ihrer Geschichte.
- Pflegestellenbewilligung inklusive Homestudy/Sozialbericht und psychologisches Gutachten.
- Geburtsurkunde für beide Adoptivwerber
- Heiratsurkunde
- Strafregisterauszug
- Ärztliches Zeugnis, das besagt, dass beide Adoptivwerber geistig und physisch gesund sind.
- Beschäftigungsnachweis inklusive Gehaltsangaben, für beide Adoptivwerber. Die Unterschrift des Arbeitsgebers muss beglaubigt werden.
- Vermögensnachweis (über Einkünfte, Besitztümer, Steuerbescheid, usw.).
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bilder
Alle Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopien vorliegen und mit Apostille überbeglaubigt werden. Es wird empfohlen, eine Kopie des Dossiers zu behalten.
Das komplette Dossier muss durch einen beeideten Übersetzer übersetzt werden.
Quelle:
http://www.coeuradoption.org/wiki/doku.php?id=pays:serbie
Prozessdauer
Sehr unterschiedlich.
Haben die Adoptivwerber ein adoptierbares Kind kennengelernt, kann der Prozess innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen werden.
Kosten
Die Serbische Regierung verlangt keine Gebühr für eine Adoption.
Nach der Adoption
Es werden keine Post Placements verlangt.
Ansprechstellen
In Serbien
Zentrale Adoptionsstelle:
Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Soziales
Sicherheit der Familie und Kinder (Sektór za zastitu porodice i dece)
Nemanjina 22 – 26
11000 Belgrad
Tel: 011 381 11 3631 448
Österreichische Botschaft in Belgrad
Kneza Sime Markovica 2, SRB-11000 Belgrad
Telefon: (+381/11) 333 65 00
Telefax: (+381/11) 263 56 06
E-Mail: belgrad-ob@bmeia.gv.at
In Österreich
Botschaft der Republik Serbien
Rennweg 3
1030 Wien
Tel: +43 1 7132595
Fax: +43 1 7132597
Email: embassy.vienne@mfa.rs
Adoptionszahlen
Siehe: http://www.coeuradoption.org/wiki/doku.php?id=pays:serbie
(Redaktion: alp, je)