Russland
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Inhaltsverzeichnis |
Grundinformationen
Die russische Föderation hat das Haager Adoptionsübereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.
In der Steiermark können Adoptionsanträge ausschließlich über die zentrale Adoptionsbehörde der Landesregierung gestellt werden.
Quellen:
http://www.coeuradoption.org/wiki/doku.php?id=pays:russie
http://www.canadainternational.gc.ca/russia-russie/visas/6-1.aspx?lang=fra&view=d
http://adoption.state.gov/country_information/country_specific_info.php?country-select=russia
Aktuelles
Es gibt sehr wenige Regionen, die eine Adoption ohne Vermittlungsstelle durchführen. Da es in Österreich keine Vermittlungsstelle gibt die in der Russischen Föderation vermittelt, ist eine Adoption aus Österreich in einigen russischen Regionen nicht möglich.
In der Praxis braucht man - bevor man sich in einem regionalen Adoptionszentrum bewirbt - einen sogenannten Facilitator in dieser bestimmten Region. Der Facilitator ist bevollmächtigt, die Adoptivwerber bei allen Adoptionsschritten zu vertreten (Gericht, Ministerium, Waisenhaus, Gemeindeamt u.a.).
Entscheidend ist, hier einen zuverlässigen und seriösen Facilitator zu finden.
Voraussetzungen für Adoptivwerber
Quellen:
http://www.coeuradoption.org/wiki/doku.php?id=pays:russie
http://adoption.state.gov/country_information/country_specific_info.php?country-select=russia
Adoption durch Ehepaare:
| Alter der Adoptivwerber |
Frau: 50 Jahre Mann: Keine Begrenzung |
| Vorgeschriebene Ehedauer | Mindestens ein Jahr |
| Altersunterschied Eltern/Kind | Keine Begrenzung für verheiratete Paare |
Adoption durch Einzelpersonen:.
Ja, durch Frauen. Die Adoption durch männliche Adoptivwerber ist nicht möglich.
Im Falle eines Singleadoption soll der Altersunterschied Mutter/Kind mindestens 16 Jahre betragen.
Vorhandene Kinder:
Kein Hindernis
Weiteres:
| Adoption ausschließlich mit Vermittlungsstelle möglich | Nein |
| Werden im Ausland lebende Staatsbürger/innen des Herkunftslandes bevorzugt? | Nein
Das russische Gesetzt schreibt vor, dass gemischte Paare (russisch/österreichisch) deren Lebensmittelpunkt Österreich ist, eine österreichische Pflegestellenbewilligung haben müssen (Art. 165 Familiengesetzbuch). |
| Finanzielle Voraussetzungen | Mindesteinkommen von 40.000 € brutto/Jahr und ein Haus oder eine Wohnung besitzen. |
| Andere Voraussetzungen | Die Adoptionswerber müssen gesund sein. Eine Krebserkrankung in der Vergangenheit stellt ein Ausschlusskriterium dar. |
Voraussetzungen für Kinder
Ein Kind muss gemäß russischer Gesetzgebung einen Monat lang in der lokalen Datenbank, einen Monat lang in der regionalen Datenbank, und sechs Monate in der Datenbank der Russischen Föderation registriert sein, bevor es ins Ausland vermittelt werden kann.
Adoptionsprozess
Quellen:
http://www.coeuradoption.org/wiki/doku.php?id=pays:russie
http://moscow.usembassy.gov/root/pdfs/regional-adoption-authorities-list.pdf
In Russland werden die Adoptionen durch die Regionen verwaltet und dies relativ unabhängig. Deshalb kann der Adoptionsprozess von einer Region zur anderen variieren, besonders bezüglich der Liste der benötigten Dokumente. Die untenstehende Auflistung beinhaltet die am häufigsten benötigten Dokumente.
Die Adressen der 89 Adoptionszentren kann man beim russischen Erziehungsministerium erhalten.
Wie schon oben angeführt, ist es empfehlenswert sich durch einen sogenannten “Facilitator“ bei dem Adoptionsprozess begleiten zu lassen. Seine Aufgabe ist es, die Adoptivwerber bei den russischen Behörden zu vertreten. Man benötigt ebenso die Dienste eines in der betroffenen Region anerkannten Übersetzers.
Der Facilitator der Adoptivwerber nimmt Kontakt mit dem regionalen Adoptionszentrum (in der Regel wird es "Erziehungskomitee oder -abteilung" genannt) und weist die Adoptivwerber an, welche Dokumente genau benötigt werden. Die Adoptivwerber müssen dann 2 Dossiers vorbereiten, ein Dossier für das Bildungsministerium, ein weiteres für den Richter.
Es gibt drei bis vier Reisen im Zuge des Adoptionsprozesses.
- Erste Reise: Abgabe der ersten Teil des Dossiers beim Bildungsministerium der Region, um einen Kindervorschlag zu bekommen. In manchen Regionen erlaubt das Bildungsministerium dem Facilitator das Dossier im Namen der Adoptivwerber abzugeben. In diesem Fall entfällt die erste Reise.
- Zweite Reise: Kennenlernen des Kindes
- Dritte Reise: die Adoptionsgerichtsverhandlung
- Vierte Reise: Abholung des Kindes
Erste Reise: Abgabe des Dossiers
Die Adoptivwerber müssen ihr Dossier persönlich bei dem regionalen Adoptionszentrum, das ihre Kandidatur akzeptiert hat, abgeben. Bei der Abgabe des Dossiers wird die Bewerbung der Adoptivwerber registriert. Bei dieser ersten Reise kann das Adoptionszentrum den Adoptivwerbern die Möglichkeit geben, ein Kind zu treffen. Das passiert jedoch sehr selten.
In dem Fall, dass die Adoptivwerber ein Kind treffen können und dieses Kind adoptieren möchten, wird die zweite Phase eingeleitet. Sollten die Adoptivwerber kein Kind treffen können, oder das Kind ablehnen, müssen die Adoptivwerber warten, bis sie eine Einladung erhalten, um ein Kind zu treffen.
In der Regel dauert der Aufenthalt für die Abgabe des Dossiers ca. 2 Tage.
Zweite Reise: ein Kind kennen lernen
Die Adoptivwerber müssen ca. 4 Tage zum Kennenlernen des Kindes einplanen. Sie müssen auch zum österreichischen Konsulat gehen um ein Dokument zu erhalten, das besagt, dass das Kind nach erfolgter Adoption (nach russischem Recht) nach Österreich einreisen darf.
Dritte Reise: Adoptionsgerichtsverhandlung
Nach der Annahme des Kindervorschlages muss der zweite Teil des Dossiers für die russische Adoptionsgerichtsverhandlung zusammengestellt werden. Wenn das Dossier vollständig ist und den Ansprüchen des Richters entspricht, kann die Gerichtsverhandlung stattfinden.
Es wird in der Regel verlangt, dass die Adoptivwerber etwa eine Woche vor der Gerichtsverhandlung anreisen um das Kind nochmals zu treffen. Dies hängt jedoch von den besonderen Anforderungen der Region ab.
Nach dem Gerichtsentscheid wird die Adoption beschlossen. Eine Berufungsfrist von 30 Tagen muss eingehalten werden (seit Anfang 2012). Die Eltern fahren in der Regel zwischenzeitlich nach Hause und reisen dann wieder nach Ende der Berufungsfrist in die Region, um das Kind abzuholen.
Vierte Reise: die Rückkehr mit dem Kind
Für diese Reise sollen die Adoptiveltern zwischen 5 und 15 Tage einplanen.
Die Adoptiveltern holen das Kind im Waisenhaus oder bei der Pflegefamilie ab. Sie erhalten von ihrem Facilitator alle Dokumente bezüglich des Gerichtsentscheids.
Dann müssen die Eltern für das Kind in der Region in der das Kind adoptiert wurde einen Pass beantragen. In manchen Regionen dauert dies 72 Stunden, in anderen mehrere Tage.
Nachher müssen die Eltern beim österreichischen Konsulat in Moskau ein Visum D beantragen. Das Visum wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden ausgestellt.
Dossier: Dokumentenliste und Beglaubigung
Dokumente für die Abgabe des Dossiers (1. Reise)
Die Adoptivwerber müssen einen Lichtbildausweis vorlegen, außerdem:
- a) einen Motivationsbrief, der angibt dass die Adoptivwerber ein Kind adoptieren möchten und um Zugang zur nationalen Datenbank bitten
- b) ausgefüllte Fragebögen (vom Facilitator)
- c) Eine Erklärung, dass das adoptierte Kind bei dem entsprechenden Konsulat der Russischen Föderation immatrikuliert wird.
- d) Eine Einverständniserklärung, dass die Lebens- und Erziehungsbedingungen des Adoptivkindes geprüft werden können.
- e) Eine Kopie des Ausweises.
- f) Eine Pflegestellenbewilligung inklusive Home Study (Angaben über Lebensbedingungen, Adoptionsfähigkeit, und Bilder der Familie).
- g) Bestätigung der entsprechenden österreichischen Behörden, dass sie die Lebens- und Erziehungsbedingungen des Kindes in seiner Adoptivfamilie beobachten werden und die russischen Behörden darüber unterrichten werden.
- h) Bestätigung der entsprechenden österreichischen Behörden, dass sie kontrollieren werden, ob das Kind bei dem entsprechenden Konsulat der Russischen Föderation immatrikuliert wurde.
- i) Eine Kopie der Lizenz oder ähnlichem Dokument der österreichischen Behörden, bestätigend, dass sie die nötigen Kompetenzen haben, die Dokumente f) bis h) zu verfassen.
Die Dokumente a) bis d) sind ein Jahr ab Ausstellung gültig und die Dokumente f) bis i) sind ein Jahr gültig ab Aushändigung gültig.
Dokumente für die Gerichtsverhandlung (2. Reise)
- 1) Strafregisterauszug
- 2) Bescheinigung über die Vermögensverhältnisse (Immobilien, Ersparnisse, usw., manche Regionen möchten eine sehr detaillierte Liste haben).
- 3) Ärztliche Zeugnisse die bescheinigen dass die Adoptivwerber gesund sind. Sind bereits Kinder in der Familie vorhanden, müssen auch für diese Kinder ärztliche Zeugnisse geliefert werden. Es wird empfohlen, bei dem russischen Adoptionszentrum zu fragen, welchen Angaben genau in diesen Zeugnisse gemacht werden müssen. Es müssen 7 Fachärzte (Krebs-, Lungenfacharzt, Psychiater, Neurologe, Hautarzt, Toxikologe, Infektionsarzt) befragt werden und die Ergebnisse von einem Hausarzt zusammengefasst werden. Die Unterschrift des Hausarztes muss vom Amtsarzt beglaubigt werden.
- 4) Niederlassungsbewilligung
- 5) Adoptionserlaubnis, ausgestellt durch das entsprechende Gericht in der ausgewählten Region.
Diese Dokumente müssen erneut gemacht werden:
- c) Eine Erklärung, dass das adoptierte Kind bei dem entsprechenden Konsulat der Russischen Föderation immatrikuliert wird.
- d) Eine Einverständniserklärung, dass die Lebens- und Erziehungsbedingungen des Adoptivkindes geprüft werden können.
- e) Eine Kopie des Ausweises.
- f) Eine Pflegestellenbewilligung inklusive Home Study beinhaltend Angaben über die Lebensbedingungen, Adoptionsfähigkeit, und Bilder der Familie.
- g) Bestätigung der entsprechenden österreichischen Behörden, dass sie die Lebens- und Erziehungsbedingungen des Kindes in seiner Adoptivfamilie beobachten werden und die russischen Behörden darüber unterrichten werden.
- h) Bestätigung der entsprechenden österreichischen Behörden, dass sie kontrollieren werden, ob das Kind bei dem entsprechenden Konsulat der Russischen Föderation immatrikuliert wurde.
- i) Eine Kopie der Lizenz oder ähnliches Dokument von der österreichischen Behörden bestätigend, dass sie die nötigen Kompetenzen haben, die Dokumente f) bis h) zu verfassen.
Die Dokumente c) bis d) sind ein Jahr ab Ausstellung gültig und die Dokumente f) bis i) sind ein Jahr ab Aushändigung gültig.
Alle Dokumenten müssen mit Apostille beglaubigt werden.
Prozessdauer
Nach Abgabe des ersten Teils des Dossiers (Bildungministerium)
1 bis 2 Jahre
Kosten
Beglaubigungen der Dokumente in Österreich: ca. 3500 Euro
Homestudy: Kosten unbekannt.
Russische Behörden : 150 Euro für den Kinderreisepass
Professionelle Unterstützung vor Ort (Facilitator) inkl. Übersetzung der Dokumente und notarielle Beglaubigung der Übersetzungen: 11.000 – 20.000 Euro, abhängig von der Region.
3 bis 4 Reisen: Flüge + Aufenthalt mindestens 1500 Euro pro Person und pro Reise. (mindestens 10.000 Euro)
Insgesamt ist mit 35.000 und 40.000 Euro für das ganze Adoptionsverfahren zu rechnen.
Nach der Adoption
Die russischen Behörden verlangen mindestens 4 regelmäßige Berichte über die Entwicklung des Kindes (6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre, und 3 Jahre nach Ankunft des Kindes in der Familie).
Der Originalbericht und dessen beeidete Übersetzung müssen mit Apostille beglaubigt werden und dem Erziehungsministerium der Region des Kindes übermittelt werden.
Ansprechstellen
In der Russischen Föderation
Zentrale Adoptionsbehörde
Bildungs- und Wissenschaftsministerium
11 Tverskaya ulitsa
Moskau, Russland
Tel: +7 (495) 629-9811 oder 629-9316
Fax: +7 (495) 629-3503
Österreichisches Konsulat in Moskau
Bolschoj Lewschinskij per. 7
119034 Moskau
Tel.: (+7 495) 956 16 60
Fax: (+7 495) 637 42 68
Visabehörde in Moskau
Chisty Pereulok 11
119034 Moskau
Telefon: + 7 495 956-16-60
E-Mail: moskau-ka(at)bmeia.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag
09.00 – 12.00 Uhr Antragsabgabe
12.00 – 13.00 Uhr Unterlagennachreichung
14.30 – 16.30 Uhr Passausgabe
In Österreich
Botschaft der russischen Föderation
Reisnerstrasse 45-47, A-1030, Wien
Tel.: 0043/1/712 12 29, 0043/1/713 86 22
Fax: 0043/1/712 33 88
E-Mail: info@rusemb.at
Internet: http://www.rusemb.at
Verein "Keine Herzen"
Tulbingerkogel 67,
3001 Mauerbach
Österreich (Austria)
Tel: +43 664 501 38 90
Fax: +43 2273 29357
E-Mail: office[at]kleineherzen.org
"kleine Herzen" ist keine Adoptionsbermittlungsstelle und dient der Unterstützung von Waisenkinder in Russland und die Ukraine. Die Obfrau, Frau Pascale Veyer hat viele Erfahreungen mit Adoptionen aus Russland und berät in Ausnahmefälle Paare die sich für eine Privatadoption interessieren.
Adoptionszahlen
Siehe : http://www.coeuradoption.org/wiki/doku.php?id=pays:russie
(Redaktion: alp)