Mongolei
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Grundinformationen
Die Mongolei ist ein
Mitgliedsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens.
Alle Adoptionsanträge müssen
über die zentralen Adoptionsbehörden der jeweiligen Landesregierung übermittelt werden.
Aktuelles
Derzeit sind der Redaktion von www.adoptionsberatung.at keine aktuellen Adoptionen aus der Mongolei durch österreichische Adoptivwerber/innen bekannt. Wenn Sie weiterführende Informationen haben, bitte wenden Sie sich an die Redaktion!
Seit Anfang 2010 akzeptiert die Mongolei keine neuen Bewerber, solange die älteren Bewerbungen nicht
abgearbeitet sind.
Quelle: http://www.swa.net/international-adoptions-mongolia.aspx
Voraussetzungen für Adoptivwerber
Adoption durch Ehepaare:
| Alter der Adoptivwerber | höchstens 60 Jahre |
| Vorgeschriebene Ehedauer | mindestens 5 Jahre |
| Altersunterschied Eltern/Kind | nicht bekannt |
Adoption durch Einzelpersonen:
nicht bekannt
Vorhandene Kinder:
wurden davor Kinder aus anderen Herkunftsländern adoptiert, ist eine Adoption aus der Mongolei nicht mehr möglich.
Weiteres:
| Adoption ausschließlich mit Vermittlungsstelle möglich | Keine Information |
| Werden im Ausland lebende Staatsbürger/innen des Herkunftslandes Bevorzugt? | Keine Information |
| Finanzielle Voraussetzungen | Keine Information |
| Andere Voraussetzungen |
Keine Vorstrafen; gute körperliche und geistige Gesundheit; ausreichender finanzieller Hintergrund; Eltern, die schon ein Kind aus der Mongolei adoptiert haben, dürfen nach einem Jahr einen neuen Antrag stellen. Seit März 2008 akzeptiert die Mongolei keine neuen Anträge von Familien, die davor bereits aus einem anderen Land adoptiert haben. Folgende Personen dürfen nicht aus der Mongolei adoptieren:
elterlichen Rechte entzogen oder eingeschränkt wurden
bereits eine Adoption durch eigenes Verschulden gescheitert ist
teilweise entmündigt wurden
oder psychischen Erkrankungen
Alkohol oder Betäubungsmittel konsumieren
Quelle: http://adoption.state.gov/country_information/country_specific_info.php?country-select=mongolia |
Voraussetzungen für Kinder
- Kinder älter als 18 Monate und jünger als 15 Jahre.
- Waisen und Findelkinder, oder Kinder deren Eltern ihre elterlichen Rechte verloren haben.
- Die Mongolei vermitteln vorrangig Buben zur Auslandsadoption.
- Kinder die älter als 7 Jahre sind müssen der Adoption schriftlich zustimmen.
- Die Adoption muss im besten Interesse des Kindes sein.
Die Zustimmungserklärung der Eltern zur Adoption muss schriftlich vor einem Notar erfolgen. Ein Kind, dessen
Eltern auf diesem Weg ihre elterlichen Rechte aufgegeben haben, ist sechs Monate nachdem ein Gericht den Verzicht der Eltern anerkannt hat, frei zur
Adoption.
Adoptionsprozess
Das Dossier muss durch eine/n beeidete/n Übersetzer/in ins Mongolische übersetzt sowie
beglaubigt und überbeglaubigt werden (letzte Beglaubigungsinstanz: Mongolische
Botschaft in Wien).
Das Dossier wird von der zuständigen österreichischen Landesregierung an die zentrale Adoptionsstelle der Mongolei
geschickt. Das Ministerium für Soziales und Arbeit enscheidet innerhalb eines Monates, ob der Antrag akzeptiert wird.
Im Fall einer Anerkennung der Adoptivwerber, wird die zentrale Stelle an einem
Kindervorschlag arbeiten (Dauer des Prozesses unbekannt).
Sobald die zentrale Adoptionsstelle einen Kindervorschlag übermittelt hat, haben die Adoptivwerber 15 Tage Zeit um den Vorschlag zu prüfen und zu- oder
abzusagen.
Nach Annahme des Vorschlags wird das Dossier vom Ministerium für Soziales und Arbeit an das Büro
für Immigration des Justizministeriums weitergeleitet: Letzteres stellt einen Bescheid über den Fortgang des Adoptionsprozesses aus. Dieses Dokument wird der
Familie mit einer Einladung geschickt, in die Mongolei zu reisen und weitere Schritte im Adoptionsprozess zu setzen.
Auch die zuständige Landesregierung muss schriftlich bestätigen, dass nichts dagegen spricht, wenn die Familie den Adoptionsprozess weiter verfolgt.
Es ist bei der Reise unbedingt notwendig von einem Dolmetscher bei den verschiedenen Behördengänge begleitet zu werden
Die Reise in die Mongolei dauert 2 bis 3 Wochen. Zuerst werden die Werber bei dem Immigrationsbüro zu einem Vorgespräch eingeladen
(das Datum wird vor der Reise der Landesregierung mitgeteilt) Dann gibt es einen weiteren Gespräch bei einer Kommission des
Immigrationsbüros. Die Kommission entscheidet dann, ob die Adoption befürwortet wird.
Dossier: Dokumentenliste und Beglaubigung
Quellen:
http://www.coeuradoption.org/wiki/doku.php?id=pays:mongolie
und http://adoption.state.gov/country_information/country_specific_info.php?country-select=mongolia
Das Dossier muss in einer grünen Klarsichtmappe mit Klarsichthüllen eingereicht werden. Die ersten 3
Klarsichthüllen bleiben für Dokumenten der Landesregierung frei. Vorne auf der Mappe sollen Namen, Vornamen , Anschrift, Telefonnummer, gegebenenfalls
Faxnummer und Email-Adresse stehen.
Die eingereichten Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein, wenn sie in
der Mongolei eintreffen. Sie müssen
nummeriert und in einer zu klärenden Reihenfolge eingereicht werden.
- Motivationsschreiben für die Adoption eines mongolischen Kindes, mit Passbild (muss durch beide Ehepartnern
unterschrieben werden – die Unterschriften müssen beglaubigt werden).
- Antrag auf Adoption (Formular)
- Pflegestellenbewilligung
- Homestudy/Sozialbericht
(6-8 Seiten, sehr detailliert)
- Nachweis, dass die/der Sozialarbeiter/in berechtigt ist, den Sozialbericht zu erstellen (z.B. Lizenz)
- Psychologisches Gutachten
- Bilder der Familie und der Wohnung (max. 6 Stück)
- Geburtsurkunde für beide Partnern
- Heiratsurkunde
- Kopie des höchsten Bildungsabschlusses für Mutter und Vater
- Finanzerklärung der Bank (nicht älter als 2 Monate)
- Steuererklärung (nicht älter als 2 Monate)
- Ärztliches Attest für beide Ehepartner (nicht älter als 2 Monate): es muss angeben, dass
die Werber körperlich und geistig gesund sind, HIV-negativ, und nicht an
Tuberkulose erkrankt sind.
- Strafregisterauszug (nicht älter als 2 Monate)
- Meldezettel
- Einkommens- und Vermögensnachweis (Beschäftigungsnachweis, Einkommensnachweis,
Steuerbescheid, usw.)
- Farbkopie der Pässe der Werber
- Farbkopie der Führerscheine der Werber
- Erklärung durch die Landesregierung, dass
das Kind nach Österreich einreisen und bleiben darf
Die erforderlichen Dokumente sind im mongolischen Familienrecht definiert.
Siehe:
http://www.mongolianembassy.us/consular_and_visa/child_adoption.php
Prozessdauer
Amerikanische Vermittlungsstellen geben die Wartezeit auf einen Kindervorschlag ab Einreichen der Dokumente mit etwa 1 -
3 Jahren an.
Vergl. http://www.holtinternational.org/mongolia/faq.shtml und http://www.swa.net/international-adoptions-mongolia.aspx
Kosten
Flugkosten: rund € 3.000,00 bis € 4.000,00
Aufenthaltskosten: rund € 2.000,00
Reiseführer & Dolmetsch: rund € 2.500,00
Pass & Visum für das Kind: rund € 50,00
Die Adoptionswerber dürfen eine freiwillige Spende an das Kinderheim geben.
Quelle: http://www.coeuradoption.org/wiki/doku.php?id=pays:mongolie
Nach der Adoption
Post Placement-Berichte:
Für Kinder unter 4 Jahre: 3 mal im Jahr
Für Kinder von 4 bis 8: 1 mal im Jahr
Für Kinder von 8 bis 16: alle 2 Jahre.
Das Kind behält die mongolische Staatsbürgerschaft bis 16 (mongolische
Volljährigkeit), dann kann das Kind die mongolische Staatsbürgerschaft ablegen.
Ansprechstellen
Zentralbehörden in der Mongolei
Adoptionen aus der Mongolei benötigen die Zustimmung von zwei getrennten Behörden. Das
Sozial- und Arbeitsministerium hat vorrangig die Verantwortung für die
Unterbringung und Anerkennung von Adoptionen generell. Das Büro für
Immigration, Einbürgerung und ausländische Staatsbürger ist behilflich bei
allen Adoptionsfällen. Die Zustimmung beider Behörden ist für eine Ausreise
erforderlich.
Office
of Immigration, Naturalization and Foreign Citizens, Ministry of Justice and
Home Affairs
Chinggis Avenue 11
Sukhbaatar District,
Ulaanbaatar 210628
Ms. Purevee Bolormaa
Tel: 976-11-319588 - Tel: 976-11-315323 - Fax: 976-11-313259
mailto:immigration_mn@yahoo.com
http://www.immigration.gov.mn/vlang=en
Ministry of Social Welfare and Labor of Mongolia (MSWL)
United Nations Street 5
UB-46
Government Building No 2
Ministry of Social Welfare and Labor
Tel: 976-11-267635 - Fax: 976-11-327635 - Fax: 976-11-328634
mailto:sbaigalmaa@mswl.pmis.gov.mn
In Österreich:
Embassy of Mongolia
Fasangartengasse 45
1130 Wien
Tel.: +43-1-535 28 07 (14)
Adoptionszahlen
siehe:
http://www.coeuradoption.org/wiki/doku.php?id=pays:mongolie
(Redaktion: alp, je)