Kroatien
Redakteur/in gesucht, der/die diesem Adoptionsland nahe steht und die Länderinformation aktuell halten möchte! *** Kontakt: adoptionsberatung@pflegefamilie.at *** Letzte Aktualisierung: siehe unten
Inhaltsverzeichnis |
Grundinformationen
Kroatien ist ein kein Mitgliedsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens.
Kroatische Adoptionsbehörden sind die „Zentren für Sozialfürsorge“ (114 Zentren in Kroatien). Sie haben eine Doppelfunktion: zum einen nehmen sie unseren Jugendämtern vergleichbare Aufgaben wahr. Gleichzeitig sind sie als unterste Vormundschaftsgerichtsbehörde auch für Adoptionsverfahren zuständig.
Dem Familiengesetz der Republik Kroatien folgend können Antragsteller für eine Adoption in der Regel nur Staatsbürger der Republik Kroatien sein.
In Ausnahmefällen, wenn das von besonderem Nutzen für das Kind ist, kann der Antragsteller auch ein ausländischer Staatsbürger sein. In diesem Falle kann jedoch eine Adoption nur mit vorheriger Genehmigung des Ministeriums für Gesundheit und Sozialfürsorge erfolgen.
Quellen:
http://www.coeuradoption.org/wiki/doku.php?id=pays:croatie
http://adoption.state.gov/country_information/country_specific_info.php?country-select=croatia
http://www.fif-ev.de/adoption/unsere-laenderzulassungen/kroatien/kroatien.html
Prof. Nenad Hlaca (Juristische Fakultät der Universität Rijeka) : Die Adoption im Rechtssystem der Republik Kroatien : http://www.standesbeamte-saarland.de/joomla/index2.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=39&Itemid=33
Aktuelles
Derzeit sind der Redaktion von www.adoptionsberatung.at keine aktuellen Adoptionen aus Kroatien durch österreichische Adoptivwerber/innen bekannt.
Wenn Sie weiterführende Informationen haben, bitte wenden Sie sich an die Redaktion!
Wenn Sie weiterführende Informationen haben, bitte wenden Sie sich an die Redaktion!
Voraussetzungen für Adoptivwerber
Adoption durch Ehepaare:
Das Kind kann von beiden oder von einem Ehepartner angenommen werden, wenn der andere Ehepartner einwilligt
| Alter der Adoptivwerber | 21 bis 35 Jahre |
| Vorgeschriebene Ehedauer | Keine Angaben. |
| Altersunterschied Eltern/Kind | Mindestens 18 und höchstens 44 Jahre |
Ansprechstellen
Ansprechstellen in Kroatien:
Österreichische Botschaft in Kroatien
Jabukovac 39
10000 Zagreb
Tel.: 00385 (0)1 488 10 50
Ansprechstellen in Österreich:
Botschaft der Republik Kroatien
Heuberggasse 10
1170 Wien
Tel.: +43 1 4859524
Adoptionszahlen
Quelle: http://www.coeuradoption.org/wiki/doku.php?id=pays:croatie
(Redaktion: alp, je)