Iran
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Grundinformationen
Iran ist ein kein Mitgliedsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens. Adoptionsanträge müssen ausschließlich in der Steiermark über die zentrale Adoptionsbehörde der Landesregierung übermittelt werden.
Aktuelles
Gemäß aktueller Praxis können nur iranische Staatsbürger - im Iran oder
im Ausland lebend – Kinder aus dem Iran adoptieren. Adoptionen durch Familienmitglieder
haben die besten Chancen, gewährt zu werden.
Iranische Familien, die im Ausland leben, können ihre Bewerbung durch
im Iran lebende Familienmitglieder einbringen.
Muslimische Kinder werden an muslimischen Familien vermittelt und
christliche Kinder an christlichen Familien.
Quelle: http://library.adoption.com/articles/international-adoption-iran.html
Derzeit sind der Redaktion von www.adoptionsberatung.at keine aktuellen Adoptionen aus dem iran durch österreichische Adoptivwerber/innenbekannt. Wenn Sie weiterführende Informationen haben, bitte wenden Sie sich an die Redaktion!
Voraussetzungen für Adoptivwerber
Adoption durch Ehepaare:
| Alter der Adoptivwerber | Ein Adoptivelternteil muss zumindest 30 Jahre
alt sein. |
| Vorgeschriebene Ehedauer | mindestens 5 Jahre |
| Altersunterschied Eltern/Kind | keine Angaben |
Adoption durch Einzelpersonen:
nicht möglich
Vorhandene Kinder:
Eine Adoption ist nur für kinderlose Ehepaare möglich.
Weiteres:
| Adoption ausschließlich mit Vermittlungsstelle möglich | es gibt keine Vermittlungsstellen im Iran |
| Werden im Ausland lebende Staatsbürger/innen des Herkunftslandes bevorzugt? | eine Adoption ist nur für iranische Staatsbürger/innen möglich |
| Finanzielle Voraussetzungen | geordnete finanzielle Verhältnisse sind Voraussetzung |
| Andere Voraussetzungen |
Adoptivwerber müssen dem muslimischen Glauben angehören, dürfen nicht vorbestraft sein, keinen Drogen- oder Alkoholmissbrauch begangen haben und an keinen ansteckenden oder lebensbedrohlichen Krankheiten leiden. Die Ehepaare müssen in den Iran reisen, um Fingerabdrücke abzugeben, ärztlich untersucht zu werden und ihren finanziellen Hintergrund darzulegen. Quelle: http://iran.adoption.com/ |
Voraussetzungen für Kinder
Der Vater des Kindes, der Großvater väterlicherseits und die Mutter müssen entweder
unbekannt oder verstorben sein oder das Kind muss bei einer öffentlichen Institution untergebracht worden sein, wobei
keiner der oben genannten Verwandten 3 Jahre lang das Kind besucht haben darf.
Das Kind muss jünger als 12 Jahre sein.
Adoptionsprozess
Adoptivwerber, die aus dem Iran adoptieren wollen, müssen für
Fingerabdrücke und eine medizinische Untersuchung persönlich anreisen. Ein
Elternteil kann nachdem aller Erfordernisse erfüllt sind bei Bedarf das Land verlassen. Dann bleibt eine Anwaltsvollmacht beim verbleibenden Elternteil, um die Vormundschaft zu beantragen.
Die iranische Wohlfahrtsorganisation trifft die Entscheidung in
Adoptionsfällen. Adoptivwerber müssen in Kontakt zur Wohlfahrtsorganisation
treten und sie über ihren Adoptionswunsch informieren. Die Organisation kann dann
einen Akt für die Familie anlegen und eine Fallnummer zuweisen.
Nachdem die offzielle Bewerbung erfolgt ist, ist eine persönliche Anwesenheit bei
Gerichtsverhandlungen erforderlich. Adoptivwerber werden auf ihren körperlichen
und mentalen Zustand getestet und müssen ihre Unbescholtenheit nachweisen. Bei
der iranischen Wohlfahrtsorganisation findet eine Reihe von Gesprächen statt.
Eine Datei wird im Kinderheim angelegt. Die Leiterin des Waisenhauses bringt
die Datei beim Adoptionsbüro ein. Gespräche und Besuche mit Sozialarbeitern und
die Weiterleitung an zuständige Ämter folgen. Die Adoptivwerber sprechen bei
einem Adoptionsrat vor, der sie an das Sozialbüro des Kinderheimes verweist.
Die Familie wird dann auf eine Warteliste gesetzt und der Auswahlprozess des
Kindes beginnt. Nach der Auswahl wird das Kind durch einen von den Adoptiveltern
gewählten Arzt untersucht. Körperliche und mentale Gesundheitsatteste werden
von Spezialisten ausgestellt.
Am Ende des Prozesses wird der Fall von der
Iranischen Wohlfahrtsorganisation an das Gericht übergeben. Dieses stellt ein
zeitlich begrenzte Obsorgedokument aus und die Probezeit von sechs Monaten
beginnt.
Während dieser Zeit kann das Gericht die Vormundschaft auf Anfrage der
Staatsanwaltschaft, der nationalen Gesellschaft für den Schutz von Kindern oder
der Institution, in der das Kind gelebt hat, sowie auf eigene Entscheidung
zurückgezogen werden. Auch die Adoptivwerber können in dieser Zeit von ihrem
Adoptionswunsch zurücktreten.
Quelle: http://adoption.state.gov/country_information/country_specific_info.php?country-select=iran
Dossier: Dokumentenliste und Beglaubigung
Alle Dokumente müssen in Farsi übersetzt
sein und in zweifacher Ausführung eingereicht werden:
- Antragsformular
- Geburtsurkunden im Original oder in beglaubigter
Kopie (Shenasnameh)
- Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter
Kopie
- Unfruchtbarkeitsattest
- Testergebnisse zur körperlichen und geistigen
Gesundheit inklusive Drogentest
- Strafregisterauszüge
- Dokumente zum finanziellen Hintergrund
- Abschluss der höchsten Ausbildung (Diplom)
Weitere Dokumente können erforderlich
sein.
Quelle: http://adoption.state.gov/country_information/country_specific_info.php?country-select=iran
Prozessdauer
Den Prozess abzuschließen
kann bis zu drei Jahre dauern. Nachdem die Adoptivwerber ein zeitlich
begrenztes Sorgerecht erhalten haben, folgt eine sechsmonatige Probezeit. Die
letzte Gerichtsentscheidung erfolgt am Ende dieser Probezeit, wenn die
Adoptivwerber als geeignet befunden wurden.
Kosten
Nicht bekannt.
Nach der Adoption
Nicht bekannt.
Ansprechstellen
Iran Adoption Authority
Iranian Welfare Organization (Edareh Beh Zistiti,
Bakhshe Farzand Khandegi)
Address: 188 Karimkhan St., Tehran
Adoptionszahlen
siehe: http://www.coeuradoption.org/wiki/doku.php?id=pays:iran und
http://adoption.state.gov/country_information/country_specific_info.php?country-select=iran
(Redaktion: je, alp)